Übersetzungen?
Für die Einwanderungsbehörde benötigt man einen öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer, der die korrekte Übersetzung auch bestätigen kann.
Alle Kopien, die dem Übersetzer überlassen werden und die dieser in der Regel in seine Übersetzung einbindet (heftklammert und versiegelt) müssen notariell beglaubigt (mit englischem Beglaubigungsvermerk!) sein.
Das gilt übrigens für alle Kopien von offiziellen Urkunden und Schreiben etc. Suchen Sie über Ihre Notarkammer nach einem Notar der englisch spricht.
Für Übersetzungen kann ich Ihnen das folgende Übersetzungsbüro empfehlen:
Germany Translation Service Ulrike Lechner Dipl.-Übersetzerin Ermächtigte Übersetzerin Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) Tel.: +49 (0) 331 64 75 81 57 E-Mail: contact@germanyts.com
Den genauen Ablauf der Übersettzung können Sie in den FAQ von Frau Lechner nachlesen. https://www.germanyts.de/faq/