Benötigen Sie zwingend einen Einwanderungsberater?

Es gibt keine Verpflichtung einen Einwanderungsberater zu beauftragen. Das ist wie mit der Steuererklärung. Jeder kann seine Einwanderung selbst machen. Alle nötigen Informationen finden sich auf den offiziellen Seiten der Einwanderungsbehörde (link zu IRCC).
Leider sind alle Informationen nur in Englisch bzw. Französisch verfügbar. Und dann ist es so wie mit allen Dingen im Leben. Die einen können ein ganzes Haus selbst bauen oder die Bremsen am Auto wechseln, andere scheitern daran ein Bild aufzuhängen.
Hier ist es nicht anders. Der eine bekommt die ganze Immigration völlig alleine zustande, der andere bekommt Schweißausbrüche spätestens beim zweiten Formular.

Gerne bin ich bereit, Ihnen bei Ihrer Auswanderung nach Kanada mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, egal ob Sie alles alleine gemacht haben und einen finalen Check wünschen oder Hilfe in Teilbereichen benötigen, oder ob Sie mit dem Papierkram überhaupt nichts zu tun haben wollen: we are happy to help.

Aber bitte versprechen Sie mir eines: Wenn Sie um Hilfe suchen, fragen Sie jemanden, der etwas das von versteht. Lassen Sie die Suche in irgendwelchen deutschsprachigen Foren und Webseiten von selbsternannten Beratern. Hier sind so viele gnadenlos falsche Informationen im Umlauf, dass es einem Angst und Bange werden könnte. Sie wollen doch nicht Ihr neues Leben auf einer solchen Basis aufbauen?
Ich möchte nicht soweit gehen und sagen, dass man nur einen Versuch hat. Aber versetzen Sie sich einmal in die Lage des Einwanderungsbeamten. Alles was Sie mit Ihrem Antrag vortragen wird gespeichert. Wenn nun der erste Versuch scheitert (weil schlecht vorbereitet), bei dem Sie behauptet hatten, sie wollten schon immer als Programmierer nach Ontario auswandern und Sie dann den zweiten Versuch nachschieben müssen, Sie wollten sich schon immer mit einem Campingplatz in Nova Scotia selbständig machen – was würden Sie als Beamter denken, der den Fall zu bearbeiten hat?

Schon in meinem Beruf als Steuerberater musste ich feststellen, welch Unsinn im Netz verbreitet wird. Und das ist im Bereich Auswanderung nicht besser. Es gibt nichts Gefährlicheres als Halbwissen. Wer gar nichts weiß, kann keinen falschen Rat geben. Wer aber meint zu wissen und einen kennt, der einen kennt, der einen Bruder hat, dessen Arbeitskollege…… Sie wissen was ich meine.
In unserem Bereich der Immigrationsberatung tummeln sich einige Berater, die „Ghost Consultants“ genannt werden. Das sind Berater, die Beratung anbieten, ohne vom kanadischen Staat dazu ermächtigt worden zu sein. Wie auf der Seite „Vorsicht Falle“ bereits beschrieben, haben diese „Ghost Consultants“ oft ganz andere Interessen (meist nämlich ihre eigenen finanziellen), die sich nicht unbedingt mit den Ihren decken müssen.

Zugelassen zur Immigrationsberatung sind in Kanada nur kanadische Rechtsanwälte, Notare und RCIC’s (Regulated Canadian Immigration Consultant). Da hilft auch nicht, dem Kind einen anderen Namen zu geben und das ganze „Neusiedlerberatung“ zu nennen oder sonst wie.
Prüfen Sie ob Ihr „Berater“ zur Einwanderungsberatung berechtigt ist. Und falls nein, melden Sie ihn gleich der Aufsichtsbehörde. Sie helfen damit andere Leute vor Schicksalsschlägen zu bewahren. Die Behörden verfolgen die illegale Beratung, sind aber auf die Mitarbeit der Bevölkerung angewiesen.

Ich bin zugelassener RCIC, meine Mitgliedsnummer bei CICC lautet R534201.
Darüber hinaus bin ich auch in Deutschland durch das Bundesverwaltungsamt als Auswanderungsberater für Kanada zugelassen.
Informationen des Bundesverwaltungsamtes – Bundesstelle für Auswanderer und Aus-landstätige – finden Sie im Internet unter der Adresse www.auswandern.bund.de.

Warum Sie nur einen zugelassenen Berater wählen sollten:

Empfohlen

Zugelassener Berater (RCIC)

  • Fundierte Ausbildung mit staatlichem Examen
  • Hohe Sprachkenntnisse als Zulassungsvoraussetzung zum Examen
  • Einwandfreier Leumund als Voraussetzung zur Zulassung
  • Laufende, überwachte Fortbildung
  • Aufsichtsbehörde bei Streitigkeiten
  • Honorarvorauszahlungen gehen auf einen Trust-Account (Anderkonto)
  • Vertragliche Vereinbarung
  • Vermögenschadenhaftpflichtversicherung
  • Vertretungsberechtigung gegenüber der Einwanderungsbehörde

Nicht empfehlenswert

Nicht zugelassener Berater / Ghost Consultant

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Und vergessen Sie eine „Beratung“ zu allgemeinen Fragen des täglichen Lebens. Sie müssen sicher niemanden dafür bezahlen, daß er Ihnen Ratschläge zu Fragen wie Eröffnung eines Bankkontos, wo kaufe ich meine Lebensmittel, welchen Handyvertrag wähle ich oder wer baut mir ein Haus, gibt.

Diese Ratschläge bekommen Sie gratis von mir, sollten wir zusammenarbeiten. Oder sie fragen ganz einfach Ihre zukünftigen Nachbarn. Die freuen sich, wenn sie Ihnen behilflich sein können und mit Ihnen in Kontakt kommen können. Die Kanadier sind sehr hilfsbereit und kommunikativ. Niemand würde auf die Idee kommen, Ihnen für diese Selbstverständlichkeit ein Honorar zu berechnen. Always ask the locals!

Canicon Immigration Consulting Inc.


Als staatlich zugelassener Einwanderungsberater (RCIC) kann ich Ihnen auf vielfältige Weise bei der Umsetzung Ihres Auswandertraumes behilflich sein.

Tom Sydow
Zugelassener Einwanderungsberater in Kanada – RCIC (R534201)
Zugelassener Auswanderungsberater durch Bundesverwaltungsamt

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E-Mail: ObscureMyEmail
Telefon Kanada:
+1 902 932 8024
Telefon Deutschland:
+49 8171 386203


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